habe im Juni 2008 nach Hartz IV eine Arbeitstelle in Nürnberg gefunden, daraufhin habe ich die Umzugshilfe beantragt.....
mein damaliger Berater sicherte mir zu, daß diese 2 Jahre gilt.......zwischenzeitlich habe ich den Arbeitgeber gewechselt ( bin nicht mehr in Nürnberg tätig ) und möchte demnächst umziehen...damit ich noch in der 2-Jahrest Frist bin..
jetzt gab mir die ARGE Bescheid, daß ich KEINE Umzugshilfe in Anspruch nehmen kann, da dieser nur für die Arbeitstelle in Nürnberg angedacht war !! Sollte ich dennoch Umzugshilfe beantragen, lehnt dies mein damaliger Berater sofort ab
Bitte um Info, ist das rechtlich überhaupt möglich
